Leihgaben
Die folgende Information richtet sich ausschliesslich an kuratierende Personen von Museen und nicht an Privatpersonen.
Leihgaben
Leihgesuche sind an die Direktorin des Aargauer Kunsthauses zu richten und müssen bis spätestens 21 Tage vor den Leihsitzungen eintreffen. Der Entscheid wird an der Leihsitzung getroffen und innerhalb von 21 Tagen nach der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Gesuche können auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch gestellt werden.
Leihsitzungen | |
Jeweils Donnerstag | 29.2. / 20.6. / 12.9. / 5.12.2024 |
Deadlines für Leihanfragen | |
Jeweils Mittwoch | 7.2. / 29.5. / 21.8. / 13.11.2024 |
Anträge, welche diese Fristen nicht einhalten, werden automatisch an der nachfolgenden Leihsitzung besprochen. Die Behandlung Ihres Gesuches erfährt die entsprechende Verzögerung. Auf die Beurteilung des Gesuches hat diese Verzögerung keinen Einfluss. Können die nötigen Abklärungen bis zur Leihsitzung nicht getroffen werden, oder sind die Unterlagen unvollständig oder nicht eingereicht worden, dann erfährt das Gesuch ebenfalls eine Verzögerung.
Einzureichende Unterlagen für ein Leihgesuch:
- Konzept der Ausstellung mit schlüssiger Begründung, warum die zur Ausleihe angefragten Werke der Sammlung des Aargauer Kunsthauses für die geplante Ausstellung benötigt werden. Es handelt sich um eine inhaltliche Argumentation.
- Möglichst vollständige Werkliste der geplanten Ausstellung. Bitte klären Sie bei Unklarheiten Details zu den Werken, die Sie vom Aargauer Kunsthaus ausleihen möchten, vorgängig mit uns ab.
- Vollständiger und unterschriebener Facility Report.